Fachwirt*in/Bachelor Professional für Audiovisuelle Medienproduktionen (IHK)
Du bist Aufnahmeleiter*in oder Du arbeitest als Kaufmann oder Kauffrau für audiovisuelle Medien und möchtest dich beruflich weiterqualifizieren? Dann ist unsere berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Fachwirt*in/Bachelor Professional für Audiovisuelle Medienproduktionen genau das richtige für Dich. Unser Kurs startet am 15. März 2025.
Kursinhalte
Datum
Kursbeginn: 15. März 2025
Kursende: 03. Oktober 2026
Unterrichtszeiten:
Freitags, 19:00 – 22:00 Uhr
Samstags, 10:00 – 14:00 Uhr
Unterrichtsort:
ONLINE-LIVE-KURS
Kosten
Fachwirt*in/Bachelor Professional für Audiovisuelle Medienproduktione: 9.200,00 €
(inkl. 24-monatigem Onlinezugang zu den Unterrichtsaufzeichnungen)
Förderung:
Eine Förderung durch das sog. Aufstiegs-BAföG ist möglich.
Rechenbeispiel:
Lehrgangskosten | 9.200,00 € |
Zuschuss (nicht rückzahlbar) | 4.600,00 € |
Darlehen KfW | 4.600,00 € |
Darlehenerlass bei Prüfungserfolg | 2.300,00 € |
Effektive Lehrgangskosten/Darlehen | 2.300,00 € |
Das Darlehen ist während der Weiterbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt max. sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Bei Unternehmensgründung werden 100% des Darlehens erlassen.
Zusätzlich gibt es nach bestandener Meister*in Prüfung in verschiedenen Bundesländern einen sogenannten Aufstiegs- oder Meisterbonus. In Bremen in Höhe von 4.000,00 €, in Bayern in Höhe von 3.000,00 €. Solltest Du in einem dieser beiden Bundesländer wohnen, so kannst Du quasi kostenfrei an unseren Weiterbildungen teilnehmen.
Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/meisterbonus-meisterpraemie-meister-extra-2024-145931/
IHK Informationen
Industrie und Handelskammer zu Köln (IHK)
Prüfungswesen Fortbildung
Magdalene Pollmann
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Phone: 0221 16406160
E-Mail: magdalene.pollmann@koeln.ihk.de
Home: www.ihk.de/koeln
Berufsbild
Zielgruppe und Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als
Kaufmann oder Kauffrau für audiovisuelle Medien oder - eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich Medien zugeordnet werden kann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder
- eine mit Erfolg abgelegte Fach-, Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung gem. § 53 c BBiG und eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung eines fachnahen Fortbildungsabschlusses der 1. beruflichen Fortbildungsstufe gem. § 53 b Abs. 3 BBiG und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit), erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen sowie dem Lernumfang gemäß § 53 c Abs. 1 BBiG entsprechen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Kursaufbau und Abschluss
Teile des Fortbildungsabschlusses
(1) Die Qualifikation „Geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen und Geprüfte Fachwirtin für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen” umfasst:
- Qualifikationen des Betriebsmanagements
- Qualifikationen des Projektmanagements
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
(2) Für den Erwerb der in den §§ 9 bis 11 und § 14 zu prüfenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist von einem Lernumfang i.S.d. § 53 c BBiG von insgesamt mindestens 1.200 Stunden auszugehen.
Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
(1) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist von der zu prüfenden Person nachzuweisen durch
1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder
2. vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
(2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsteils vorzulegen.
Inhalte
Betriebsmanagement
Organisation und wirtschaftliches Handeln
Im Handlungsbereich „Organisation und wirtschaftliches Handeln” soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, audiovisuelle Projekte und Produktionen in Medienunternehmen unterschiedlicher Größe und Aufgabenstellung unter Beachtung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen entsprechend den wirtschaftlichen Vorgaben zu planen, zu leiten und abzuschließen.
Rechtsbewusstes Handeln in audiovisuellen Medienproduktionen
Im Handlungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln in audiovisuellen Medienproduktionen” sollen die einschlägigen Rechtsvorschriften bei der Produktionsvorbereitung, Produktionsrealisierung und Abwicklung von audiovisuellen Medienprojekten und audiovisuellen Medienproduktionen angewandt werden. Hierzu gehören insbesondere das Beachten der Regelungen des Medienrechts und des Datenschutzes sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und des Arbeits- und Tarifrechtes.
Personalorganisation und Führung
Im Handlungsbereich „Personalorganisation und Führung” soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Personalorganisation bei audiovisuellen Medienprojekten und audiovisuellen Medienproduktionen übernehmen zu können, insbesondere projektbezogene Führungsaufgaben wahrnehmen zu können; bei der Zusammenstellung von Teams mitzuwirken; interdisziplinäre, internationale und multikulturelle Teams in unterschiedlichen Projekten einzuweisen, anzuleiten und zu koordinieren; die jeweiligen Projektziele zu vermitteln; die Kommunikation und das Verantwortungsbewusstsein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern; Konflikten vorzubeugen und diese zu lösen; das eigene Führungsverhalten zu reflektieren sowie durch Auswertung der Zusammenarbeit im Projektteam Schlussfolgerungen für die Zukunft abzuleiten.
Projektmanagement
In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit zum Management von audiovisuellen Medienprojekten und audiovisuellen Medienproduktionen nachgewiesen werden, um komplexe audiovisuelle Medienproduktionen unter Einhaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen selbstständig erfassen, planen, darstellen, realisieren und beurteilen zu können.
Fachliteratur
Coming Soon
Kosten und Förderungsmöglichkeiten
Die Kosten für die berufsbegleitende Weiterbildung FACHWIRT*IN BACHELOR PROFESSIONAL FÜR AUDIOVISUELLE MEDIENPRODUKTIONEN betragen 9.200 € inklusive 24-monatigem Onlinezugang zu allen Unterrichtsaufzeichnungen.
Umsatzsteuer fällt nach § 4 Nr. 21 UStG nicht an. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Fachliteratur, Ausbildereignungsprüfung und Prüfungsgebühren der IHK nicht enthalten.
Aufstiegs-BAföG und Aufstiegs-/Meisterbonus
Eine Förderung der Kosten ist über das sog. Aufstiegs-BAföG unabhängig von den persönlichen Vermögensverhältnissen möglich.
Zusätzlich gibt es nach bestandener Meister*in Prüfung in verschiedenen Bundesländern einen sogenannten Aufstiegs- oder Meisterbonus. In Bremen in Höhe von 4.000,00 €, in Bayern in Höhe von 3.000,00 €. Solltest Du in einem dieser beiden Bundesländer wohnen, so kannst Du quasi kostenfrei an unseren Weiterbildungen teilnehmen.
Anmeldung und Kursbeginn
Der nächste Kurs beginnt am 14. September 2024. Da die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem ausgefüllten Antragsformular schicken Sie bitte per Mail an info@iffma.de.
Ausbildereignungsprüfung / AEVO
Informationen zu unserem Vorbereitungskurs Ausbildereignungsprüfung / AEVO finden Sie hier: AEVO