Flie­gen­de Bau­ten –
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Vie­les, was ein Ver­an­stal­tungs­tech­ni­ker unter dem frei­en Him­mel auf­baut, ist ein Flie­gen­der Bau. Eng ver­bun­den damit ist häu­fig auch die Unsi­cher­heit, was erlaubt, geneh­mi­gungs­frei oder eben geneh­mi­gungs­pflich­tig ist. Manch­mal reicht eine Sta­tik und manch­mal muss ein Bau­buch (Prüf­buch, Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung) her.

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Bau­buch, Prüf­buch, Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung –
Was bedeu­tet das?

Bevor es zur Ver­wir­rung kommt: Die Begrif­fe Bau­buch, Prüf­buch und Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung mei­nen das glei­che: Um einen geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Flie­gen­den Bau in Deutsch­land betrei­ben zu dür­fen, benö­tigt man eine Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung. Die­se ist zusam­men mit wei­te­ren wich­ti­gen Doku­men­ten untrenn­bar – meist in Buch­form – gebun­den. Die­ses Buch heißt Prüf­buch oder umgangs­sprach­lich Bau­buch. Umfang und Inhalt rich­ten sich immer nach der Art eines Flie­gen­den Baus. So sind die Bau­bü­cher für ein­fa­che Kon­struk­tio­nen wie bei­spiels­wei­se Wer­be­tür­me oder PA-Tower deut­lich dün­ner, als zum Bei­spiel für ein Karus­sell. Typi­scher Wei­se ent­hält ein Prüf­buch min­des­tens fol­gen­den Inhalt:

  • Befris­te­te Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung inkl. Ver­län­ge­run­gen oder Übertragungen
  • Prüf­be­rich­te und Auf­la­gen für den Betrieb, Reparaturen
  • Leer­sei­ten für Prüfvermerke
  • Maß­stäb­li­che Zeich­nun­gen des Flie­gen­den Baus
  • Sta­ti­sche Berech­nung (Sta­tik)
  • Erfor­der­li­che Zertifikate

Vor allem bei Fahr­ge­schäf­ten kön­nen wei­te­re Doku­men­te wie z.B. elek­tri­sche oder hydrau­li­sche Schalt­plä­ne hinzukommen.

Häu­fi­ge Fragen

Wann brau­che ich ein Baubuch?

Sobald ein Flie­gen­der Bau geneh­mi­gungs­pflich­tig ist, benö­tigt man für den Betrieb ein Bau­buch. Wel­che Kri­te­ri­en dafür gel­ten, ist in der für den Auf­stel­lungs­ort zustän­di­gen Lan­des­bau­ord­nung gere­gelt. Wer deutsch­land­weit tätig ist, muss also 16 Lan­des­bau­ord­nun­gen berück­sich­ti­gen. Zel­te sind dem­nach geneh­mi­gungs­pflich­tig, wenn Sie mehr als 75 m² Grund­flä­che besit­zen oder wenn Sie mehr­ge­schos­sig sind. Sons­ti­ge Bau­ten wie z.B. Büh­nen, Tri­bü­nen oder LED-Wän­de, wenn Sie höher als 5 m sind, mehr als 100 m² Grund­flä­che haben oder öffent­lich begeh­bar sind. Ger­ne klä­ren wir bei einem kon­kre­ten Vor­ha­ben die Fra­ge der Geneh­mi­gungs­pflicht im Ein­zel­fall. Ins­be­son­de­re im „Grau­be­reich“ gibt es immer wie­der unter­schied­li­che Auslegungen.

Wie bekom­me ich ein Bau­buch und wie lan­ge dau­ert das?

Ein Bau­buch ist kei­ne Lager­wa­re, so wie die aktu­el­len Best­stel­ler im Buch­han­del. Jedes Bau­buch ist ein Uni­kat, wel­ches ein­zeln ange­fer­tigt wird.

Der ein­fachs­te Weg zum Bau­buch ist es, uns mit Ihrem Anlie­gen zu betrau­en. Wir küm­mern uns dann um den Rest. Der Zeit­li­che Auf­wand rich­tet sich nach unter­schied­li­chen Kri­te­ri­en und ist vor allem von der Aus­las­tung der Prüf- und Geneh­mi­gungs­stel­len, sowie Ihrer Mit­ar­beit abhän­gig. Bei einem rei­bungs­lo­sem Ablauf kann die Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung theo­re­tisch bereits nach 1–2 Wochen vor­lie­gen. Erfah­rungs­ge­mäß dau­ert der Pro­zess im Schnitt 3–6 Mona­te. Sie soll­ten also aus­rei­chend Zeit einplanen.

Ich baue mei­nen Flie­gen­den Bau nur ein­mal auf, brau­che ich ein Bau­buch oder Statik?

Die Fra­ge ist ein Wider­spruch an sich. Ein Flie­gen­der Bau ist grund­sätz­lich dafür bestimmt, mehr­mals auf­ge­baut zu wer­den. Wenn ich eine Kon­struk­ti­on nur ein­mal auf­baue, ist es kein Flie­gen­der Bau, folg­lich braucht man auch kein Bau­buch. Die Kon­struk­ti­on kann trotz­dem geneh­mi­gungs­pflich­tig sein. Ich hel­fe Ihnen hier bei der Pla­nung und Umset­zung ger­ne wei­ter. Eine Sta­tik wird man im all­ge­mei­nen immer dafür brauchen.

Kann ein Bau­buch ablaufen?

Ja. Ein Bau­buch hat eine begrenz­te Gül­tig­keit und muss recht­zei­tig ver­län­gert wer­den. Es ist genau­so wie mit dem Auto, wel­ches alle 2 Jah­re zum TÜV muss. Auch der Flie­gen­de Bau muss im über­tra­ge­nen Sin­ne regel­mä­ßig zum TÜV. Im Rah­men der Ver­län­ge­rungs­prü­fung wird der Bau z.B. auf sei­nen Zustand und sei­ne Sicher­heit hin über­prüft und sofern – wie beim Auto – kei­ne Bean­stan­dun­gen sind, bekommt der Bau sei­ne Ver­län­ge­rung. Die Dau­er der Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung oder Ver­län­ge­rung rich­tet sich übri­gens nach der Art des Flie­gen­den Baus und des­sen Zustand.

Muss ich den Auf­bau eines Flie­gen­den Bau anmelden?

Geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Bau­ten müs­sen ange­mel­det wer­den. Hier ist der Betrei­ber gegen­über den Behör­den in der Bring­schuld. Geneh­mi­gungs­freie Flie­gen­de Bau­ten sind nicht anmeldepflichtig.

Wo ist ein Bau­buch gültig?

Ein Deut­sches Bau­buch ist deutsch­land­weit gül­tig. Es besitzt im Aus­land kei­ne Gül­tig­keit. Eben­so besit­zen aus­län­di­sche Geneh­mi­gun­gen in Deutsch­land kei­ne Gül­tig­keit.

Benö­ti­ge ich als aus­län­di­scher Betrei­ber in Deutsch­land eine Deut­sche Geneh­mi­gung?
Ja. Aller­dings bestehen hin­sicht­lich der zustän­di­gen Behör­de ande­re Rege­lun­gen als für in Deutsch­land ansäs­si­ge Betrei­ber. Ger­ne hel­fen wir Ihnen bei der Erlan­gung Ihres Bau­bu­ches. Häu­fi­ge Hür­de ist, dass die Bau­vor­la­gen in deut­scher Spra­che ver­fasst sein sollen.

Haben Bau­bü­cher oder Flie­gen­de Bau­ten Bestandsschutz?

Kurz gesagt: Nein, aber….
Bestands­schutz besteht nur für die Dau­er der Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung. Aller­dings ste­hen den Geneh­mi­gungs­be­hör­den im Rah­men der Ver­län­ge­rungs­prü­fung Ent­schei­dungs­hil­fen zur Ver­fü­gung, in denen durch­aus ein gewis­ser Ermes­sens­spiel­raum exis­tiert. Soll­te die Geneh­mi­gung aller­dings abge­lau­fen sein, kön­nen Sie mög­li­che Erleich­te­run­gen nicht mehr nut­zen. Sie müs­sen ggf. das Prüf­buch nach aktu­el­lem Stand der Tech­nik voll­stän­dig neu erstel­len. Das ist vor allem bei älte­ren Kon­struk­tio­nen mit einem erheb­li­chen finan­zi­el­len Auf­wand ver­bun­den, sofern die Kon­struk­ti­on über­haupt noch geneh­mi­gungs­fä­hig ist. Ger­ne hel­fe ich Ihnen bei einer Ver­län­ge­rungs­prü­fung, ins­be­son­de­re wenn Ihre Kon­struk­ti­on Ertüch­ti­gun­gen benötigt.

Kurs­de­tails

Per­fekt für Ver­an­stal­tungs­tech­nik-Pro­fis, die Auf- und Umbau­ten unter frei­em Him­mel sicher pla­nen und geneh­mi­gungs­recht­lich kor­rekt umset­zen wollen!

Kurs­be­ginn: 20.04.2026
Kur­sen­de: 21.04.2026

Unter­richts­zei­ten

jeweils: 18:00–22:00 Uhr

Unter­richts­Ort

Online­kurs: Micro­soft Teams

Kos­ten

Gebüh­ren: 500.00 €
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