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FLIEGENDE BAUTEN

Leitung: Uwe Runtemund
Seminargebühr: 500,00 €
(incl. 19% MwSt.)
(inkl. 90 Tage Onlinezugang zu den Aufzeichnungen)
20% Rabatt für Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende (Nachweis erforderlich)

FLIEGENDE BAUTEN
Vieles, was ein Veranstaltungstechniker unter dem freien Himmel aufbaut, ist ein Fliegender Bau. Eng verbunden damit ist häufig auch die Unsicherheit, was erlaubt, genehmigungsfrei oder eben genehmigungspflichtig ist. Manchmal reicht eine Statik und manchmal muss ein Baubuch (Prüfbuch, Ausführungsgenehmigung) her.


BAUBUCH
Baubuch, Prüfbuch, Ausführungsgenehmigung – Was bedeutet das?

Bevor es zur Verwirrung kommt: Die Begriffe Baubuch, Prüfbuch und Ausführungsgenehmigung meinen das gleiche: Um einen genehmigungspflichtigen Fliegenden Bau in Deutschland betreiben zu dürfen, benötigt man eine Ausführungsgenehmigung. Diese ist zusammen mit weiteren wichtigen Dokumenten untrennbar – meist in Buchform – gebunden. Dieses Buch heißt Prüfbuch oder umgangssprachlich Baubuch. Umfang und Inhalt richten sich immer nach der Art eines Fliegenden Baus. So sind die Baubücher für einfache Konstruktionen wie beispielsweise Werbetürme oder PA-Tower deutlich dünner, als zum Beispiel für ein Karussell. Typischer Weise enthält ein Prüfbuch mindestens folgenden Inhalt:

* Befristete Ausführungsgenehmigung inkl. Verlängerungen oder Übertragungen
* Prüfberichte und Auflagen für den Betrieb, Reparaturen
* Leerseiten für Prüfvermerke
* Maßstäbliche Zeichnungen des Fliegenden Baus
* Statische Berechnung (Statik)
* Erforderliche Zertifikate

Vor allem bei Fahrgeschäften können weitere Dokumente wie z.B. elektrische oder hydraulische Schaltpläne hinzukommen.


Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Baubuch?
Sobald ein Fliegender Bau genehmigungspflichtig ist, benötigt man für den Betrieb ein Baubuch. Welche Kriterien dafür gelten, ist in der für den Aufstellungsort zuständigen Landesbauordnung geregelt. Wer deutschlandweit tätig ist, muss also 16 Landesbauordnungen berücksichtigen. Zelte sind demnach genehmigungspflichtig, wenn Sie mehr als 75 m2 Grundfläche besitzen oder wenn Sie mehrgeschossig sind. Sonstige Bauten wie z.B. Bühnen, Tribünen oder LED-Wände, wenn Sie höher als 5 m sind, mehr als 100 m2 Grundfläche haben oder öffentlich begehbar sind. Gerne klären wir bei einem konkreten Vorhaben die Frage der Genehmigungspflicht im Einzelfall. Insbesondere im „Graubereich“ gibt es immer wieder unterschiedliche Auslegungen.


Wie bekomme ich ein Baubuch und wie lange dauert das?
Ein Baubuch ist keine Lagerware, so wie die aktuellen Beststeller im Buchhandel. Jedes Baubuch ist ein Unikat, welches einzeln angefertigt wird.
Der einfachste Weg zum Baubuch ist es, uns mit Ihrem Anliegen zu betrauen. Wir kümmern uns dann um den Rest. Der Zeitliche Aufwand richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien und ist vor allem von der Auslastung der Prüf- und Genehmigungsstellen, sowie Ihrer Mitarbeit abhängig. Bei einem reibungslosem Ablauf kann die Ausführungsgenehmigung theoretisch bereits nach 1-2 Wochen vorliegen. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess im Schnitt 3-6 Monate. Sie sollten also ausreichend Zeit einplanen.

Ich baue meinen Fliegenden Bau nur einmal auf, brauche ich ein Baubuch oder Statik?
Die Frage ist ein Widerspruch an sich. Ein Fliegender Bau ist grundsätzlich dafür bestimmt, mehrmals aufgebaut zu werden. Wenn ich eine Konstruktion nur einmal aufbaue, ist es kein Fliegender Bau, folglich braucht man auch kein Baubuch. Die Konstruktion kann trotzdem genehmigungspflichtig sein. Ich helfe Ihnen hier bei der Planung und Umsetzung gerne weiter. Eine Statik wird man im allgemeinen immer dafür brauchen.


Kann ein Baubuch ablaufen?

Ja. Ein Baubuch hat eine begrenzte Gültigkeit und muss rechtzeitig verlängert werden. Es ist genauso wie mit dem Auto, welches alle 2 Jahre zum TÜV muss. Auch der Fliegende Bau muss im übertragenen Sinne regelmäßig zum TÜV. Im Rahmen der Verlängerungsprüfung wird der Bau z.B. auf seinen Zustand und seine Sicherheit hin überprüft und sofern – wie beim Auto – keine Beanstandungen sind, bekommt der Bau seine Verlängerung. Die Dauer der Ausführungsgenehmigung oder Verlängerung richtet sich übrigens nach der Art des Fliegenden Baus und dessen Zustand.


Muss ich den Aufbau eines Fliegenden Bau anmelden?

Genehmigungspflichtige Bauten müssen angemeldet werden. Hier ist der Betreiber gegenüber den Behörden in der Bringschuld. Genehmigungsfreie Fliegende Bauten sind nicht anmeldepflichtig.


Wo ist ein Baubuch gültig?

Ein Deutsches Baubuch ist deutschlandweit gültig. Es besitzt im Ausland keine Gültigkeit. Ebenso besitzen ausländische Genehmigungen in Deutschland keine Gültigkeit.

Benötige ich als ausländischer Betreiber in Deutschland eine Deutsche Genehmigung?
Ja. Allerdings bestehen hinsichtlich der zuständigen Behörde andere Regelungen als für in Deutschland ansässige Betreiber. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erlangung Ihres Baubuches. Häufige Hürde ist, dass die Bauvorlagen in deutscher Sprache verfasst sein sollen.


Haben Baubücher oder Fliegende Bauten Bestandsschutz?

Kurz gesagt: Nein, aber…. Bestandsschutz besteht nur für die Dauer der Ausführungsgenehmigung. Allerdings stehen den Genehmigungsbehörden im Rahmen der Verlängerungsprüfung Entscheidungshilfen zur Verfügung, in denen durchaus ein gewisser Ermessensspielraum existiert. Sollte die Genehmigung allerdings abgelaufen sein, können Sie mögliche Erleichterungen nicht mehr nutzen. Sie müssen ggf. das Prüfbuch nach aktuellem Stand der Technik vollständig neu erstellen. Das ist vor allem bei älteren Konstruktionen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, sofern die Konstruktion überhaupt noch genehmigungsfähig ist. Gerne helfe ich Ihnen bei einer Verlängerungsprüfung, insbesondere wenn Ihre Konstruktion Ertüchtigungen benötigt.


Uwe Runtemund hat an der RWTH-Aachen Maschinenbau studiert und ist seit 1995 in der Veranstaltungstechnik tätig, davon seit 2010 in der Tragwerksplanung. Er ist hauptverantwortlich für statische Berechnungen und das Engineering beim Bühnenanbieter Megaforce sowie Inhaber der Firma Runtemund Engineering.
(Alle Texte und Fotos: RUNTEMUND ENGINEERING https://runtemund.de/fliegende-bauten)

 
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