IFFMA Training Center
Am Förderturm 10
D-45472 Mülheim
IFFMA Application Office
Röttges Hof 9
D-45473 Mülheim
Fakten-Check: Am 1. Januar 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Im Abschnitt 3 (§§ 27 – 33) ist die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal geregelt.
Herausgeber: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Rahmenplan mit Lernzielen
Berlin 2011, 56 Seiten, Paperback, 13,00 €
Die gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und die gewachsenen pädagogischen Herausforderungen in der beruflichen Bildung machen berufs- und arbeitspädagogisches Know-how für die Ausbilder zunehmend unverzichtbar. Nicht zuletzt mit Blick auf die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses wurde deshalb eine neue Prüfungsverordnung verabschiedet:
Mit aktualisierten Inhalten wird die „Ausbilder-Eignungsverordnung“ am 1. August 2009 die nunmehr „alte“ Prüfung von 1999 ablösen. Der jetzt vom DIHK herausgegebene Rahmenplan beschreibt, was angehende Ausbilder können und wissen müssen. Behandelt werden die folgenden Handlungsfelder: